19.02.2024

TikTok

EU-Kommission eröffnet Verfahren

Nach Elon Musks Plattform X nimmt die EU-Kommission jetzt TikTok ins Visier. Unter einem neuen EU-Gesetz geht die Behörde gegen die chinesische Plattform vor.

In dem Verfahren soll geprüft werden, ob TikTok genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte unternimmt und etwa beim Jugendschutz, und Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstossen hat, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.

Die Kommission hatte eigenen Angaben zufolge bereits eine Voruntersuchung durchgeführt. Deren Ergebnisse hätten dazu geführt, ein förmliches Verfahren gegen TikTok einzuleiten. Bei den möglichen Verstössen geht es auch darum, dass TikTok nicht genug unternimmt, damit die App kein Suchtverhalten fördert.

Abhilfemassnahmen etwa Altersüberprüfungen zum Jugendschutz, damit Minderjährige von bestimmten Inhalten ausgeschlossen werden, seien möglicherweise nicht wirksam, so die Kommission.

EU-Gesetz nimmt Online-Plattformen in die Pflicht

Vor fast genau zwei Monaten hatte die EU bereits ein ähnliches Verfahren gegen X (früher Twitter) eröffnet. Dabei ging es unter anderem um Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Gaza-Krieg. Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat die Brüsseler Behörde einigen grossen Online-Plattformen einen Fragenkatalog geschickt, darunter Facebooks Mutterkonzern Meta oder Snapchat. Sie mussten zum Beispiel Angaben dazu liefern, wie sie die psychische Gesundheit von Jugendlichen schützen.

Die Plattformen müssen ihren Nutzern Informationen über Anzeigen zur Verfügung stellen – also zum Beispiel, warum die Anzeigen ihnen gezeigt werden und wer für die Werbung bezahlt hat. Ausserdem sollen Minderjährige besonders geschützt werden. So ist es verboten, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht. (sda/nil)


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