05.11.2026

Bundesgericht

Für Netzsperren fehlt die Rechtsgrundlage

Der Internet-Provider Init7 setzt sich in Lausanne gegen eine Anordnung durch, mit der mehrere Anbieter wegen eines mutmasslichen Anlagebetrugs über 1,7 Millionen Franken Webseiten blockieren sollten. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft spricht von einem Sieg für Kriminelle, während die Richter den Gesetzgeber in der Pflicht sehen.

Die allgemeinen Bestimmungen zur Beschlagnahme in der Strafprozessordnung sind keine ausreichende Grundlage, um Internetanbieter zur Sperrung von Webseiten zu verpflichten. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Verfügung der Waadtländer Staatsanwaltschaft aufgehoben.

Provider sollten Zugang sperren

Hintergrund des Falls ist ein Strafverfahren der Waadtländer Staatsanwaltschaft wegen mutmasslichen Anlagebetrugs im Internet. Über eine Plattform sollen Dutzende Opfer um mehr als 1,7 Millionen Franken gebracht worden sein. Im Juli 2025 wies die Behörde mehrere Provider an, den Zugang zu den betrügerischen Webseiten zu sperren.

Der Winterthurer Internetanbieter Init7 wehrte sich gegen die Anordnung und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Die Lausanner Richter haben dem Unternehmen Recht gegeben, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Sie halten fest, dass der Gesetzgeber bereits in mehreren Spezialgesetzen die Möglichkeit von Netzsperren geschaffen habe. Als Beispiele nennen sie das Geldspielgesetz, das Fernmeldegesetz gegen verbotene Pornografie und vorläufige Sperrungen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs.

Appell an den Gesetzgeber

Die Existenz dieser Spezialbestimmungen spricht laut Bundesgericht gegen eine weite Auslegung der allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen zur Beschlagnahme und Sicherheitseinziehung. Es könne eine solche Regelung nicht durch eine Lückenfüllung selbst schaffen, heisst es im Urteil.

Das höchste Schweizer Gericht anerkennt die Bedeutung solcher Massnahmen im Kampf gegen die Cyberkriminalität. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, die nötigen politischen Abwägungen zu treffen und eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Für Netzsperren ausserhalb der Spezialregelungen wäre festzulegen, bei welchen Gesetzesverletzungen sie angeordnet werden dürfen, welche Behörde sie endgültig verhängen kann und unter welchen Bedingungen dies gegebenenfalls vorläufig zulässig wäre.

Schäden in Millionenhöhe

In einer an die Nachrichtenagentur Keystone-SDA gerichteten Stellungnahme teilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt am Mittwoch mit, sie nehme Kenntnis vom Urteil des Bundesgerichts. Sie halte fest, dass es sich dabei nicht nur um «einen Sieg für den Beschwerdeführer» handle, sondern leider auch um einen Sieg «für Kriminelle im Allgemeinen».

Die Staatsanwaltschaft fügte hinzu, dass die vom Bundesgericht festgestellte Gesetzeslücke die Strafverfolgungsbehörden «ausserstande setze, die Aktivität von Internetseiten zu unterbinden, die einzig zu Betrugszwecken erstellt wurden».

Solche Seiten hätten «dramatische finanzielle Folgen für die Opfer». Die verursachten Schäden bezifferten sich in der Schweiz jedes Jahr auf Hunderte von Millionen Franken. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft sieht in dieser Frage ein dringendes Handlungsbedürfnis beim Gesetzgeber. (Urteil 7B_52/2026 vom 12.10.2026) (sda/nil)


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