19.04.2014

Telekommunikation

Gemischte Reaktionen auf mehr Konsumentenschutz in der Telefonie

Für Anbieter würden Regelungen Eingriff in Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit darstellen.

Vorschläge des Bundesrates, um den Konsumentenschutz im Internet und beim Telefonieren zu verbessern, stossen bei Konsumentenorganisationen auf Anklang. Mehrheitlich ablehnend äussern sich in der Anhörung die Telekom-Anbieter Swisscom, Sunrise und Orange.

Damit Konsumentinnen und Konsumenten wissen, was sie für wie viel Geld bekommen, müssen Preise für im Internet bestellte Leistungen dort angezeigt werden, wo geklickt werden muss, um das Angebot anzunehmen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüsst diesen Vorschlag.

Klare Preisangabe für Anrufe bei Mehrwertdiensten
Weiter sollen Telekom-Anbieter für Anrufe bei Mehrwertdiensten über die angegebenen Preise hinaus keine Zusatzkosten mehr verrechnen dürfen. Ziel ist, dass Anrufe auf 0800er-Nummern tatsächlich kostenlos sind, ob nun von einem Handy oder vom Festnetz aus angerufen wird. Ebenso sollen Kunden den Preis des Anrufs auf Mehrwert-Nummern wie 090x, 084x oder 0878 vorab kennen.

Für Sunrise greift die vorgeschlagene Regelung für die Mehrwertdienste zu weit. Das Unternehmen gibt auch zu bedenken, dass ein erheblicher Teil der Kunden, die Mehrwertdienste konsumieren, nicht davon ausgehen würden, dass der Netzbetreiber den Dienst gratis erbringe. Häufig würden Mehrwertdienste von Dritten betrieben.

Für Orange und UPC Cablecom würde eine solche Regelung einen staatlichen Eingriff in die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit darstellen, für den die genügende gesetzliche Grundlage fehle. Der Vorteil für die Kundschaft sei nur vordergründig, denn die wegfallenden Entgelte gehörten zum Geschäftsmodell der Fernmeldedienst-Anbieter, schreibt Orange.

Gemäss UPC Cablecom könnte die neue Regelung die Fernmeldedienst-Anbieter gar dazu zwingen, ihre Netze für den Zugang zu Mehrwertdiensten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Kabelnetzbetreiber verweist zugleich auf steigende Fixkosten bei sinkenden Tarifen und einer sinkenden Zahl Anrufen auf dem Festnetz.

Preisansagepflicht nicht verschärfen
Swisscom wendet gegen die Ausdehnung der mündlichen Preisansagepflicht ein, dass dies oft nicht konsumentenfreundlich sei. Sie und auch Cablecom verweisen auf Anrufe bei Auskunftsdiensten, bei denen eine Preisansage eine schnelle Vermittlung unnötig verzögern würde.

Orange möchte es bei der geltenden Regelung bewenden lassen, wonach Preisansagen bei Mehrwertdiensten obligatorisch sind, die mehr als zwei Franken in der Minute kosten. Auch Sunrise findet, die geltenden Regeln genügten und verweist auf freiwillig getroffene, eigene Massnahmen zum Schutz der Kunden.

Die SKS und auch die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC dagegen begrüssen die Vorschläge. Zu versteckten Gebühren für Anrufe auf Mehrwertdienst-Nummern gebe es eine grosse Anzahl Beschwerden, schreibt die SKS. Sie begrüsst auch die strengere Preisansagepflicht.

Zu wenig Schutz vor Werbeanrufen
Dem Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen tragen die Verordnungsänderungen in den Augen der Konsumentenschützer zu wenig Rechnung. Da Call Center zunehmend ins Ausland verlegt würden und VoiP (Voice over IP) eingesetzt werde, könnten Private und auch KMU-Betriebe ungewünschte Anrufe zunehmen schlecht abwehren.

Selbst der Sternchen-Eintrag im Telefonbuch bewirke nichts gegen diese Anrufe. Auch die Swisscom findet, dass Telekom-Anbieter solche Anrufe im Interesse der Kundschaft unterdrücken können sollten.

Schliesslich soll die Swisscom die Internet-Geschwindigkeit verdoppeln müssen. Sie ist einverstanden mit der Forderung, die Donwload-Rate von 1000 kbit/s und die Upload-Rate von 100 kbit/s auf 2000/200 kbit/s zu erhöhen. Verrechnen darf die Swisscom dafür wie bisher höchstens 55 Franken pro Monat plus Mehrwertsteuer.

UPC Cablecom wiederum stört, dass die Schlichtungsstelle Telekommunikation künftig ihre Fallzahlen-Statistik nach Anbietern aufschlüsseln dürfte. So werde ein falsches Bild der Kundenzufriedenheit vermittelt, da zum Beispiel nicht aufgezeigt werde, ob sich ein Kunde zurecht beschwert habe oder nicht. Der Kabelnetzbetreiber bemüht sich seit Langem, seine Kundenzufriedenheit zu steigern. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren