Wer sich auf Instagram, Facebook oder anderen Plattformen umsieht, stosse auf Beiträge, bei denen ein Parfüm, eine Kleidermarke oder sonst ein Produkt ins Bild gesetzt wird. Die Influencer seien verpflichtet, eine Werbung als solche zu kennzeichnen. Der Konsumentenschutz habe fünf Beispiele herausgepickt, bei denen mit grosser Wahrscheinlichkeit Werbung im Spiel gewesen sei und habe Beschwerden bei der Lauterkeitskommission eingereicht: Roger Federer zeige in einem Video das Logo seiner Bekleidungsausstatter, der Snowboarder Iouri Podladtchikov lasse sich im Eingang eines Kleidergeschäfts ablichten, Michelle Hunziker bedanke sich bei verschiedenen Geschäften für die Unterstützung bei einem Modeshooting, die Radrennfahrerin Jolanda Neff verbreite einen Beitrag einer Kreditkartenfirma und die Influencerin Xenia Tchoumitcheva werbe für Schmuck. Bei allen Beiträgen fehle ein Hinweis, dass es sich um Werbung handelt, heisst es in der Mitteilung.
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Der Konsumentenschutz habe diese prominenten Beispiele gewählt, weil er diese als Schleichwerbung beurteile und weil es sich um professionelle Influencer mit Werbeverträgen und teilweise einem Management handle. Bei ihnen sei klar, dass Werbe- oder Sponsorgelder flössen. Zudem müssten diese Influencer über die rechtlichen Vorgaben bezüglich Kennzeichnung von Werbung bestens im Bild sein. «Umso wichtiger ist, dass sie offenlegen, dass sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht einfach so toll finden, sondern fürs Loben bezahlt werden», wird Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder zitiert.
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Die Schweizer Regelung habe gegenüber derjenigen von umliegenden Ländern bedeutende Nachteile: Die Kommission wird erst auf Beschwerde hin aktiv, zudem könne sie fehlbare Influencer oder Firmen nicht mit Sanktionen, sondern nur mit einer Ermahnung belangen. Bussen müssten Beschuldigte nicht befürchten.
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Mit den Eingaben wolle der Konsumentenschutz erreichen, dass die Werbung auf den Plattformen der sozialen Medien besser gekennzeichnet wird und die Regeln auch von kleineren, weniger professionell agierenden Influencern befolgt werden. (pd/log)
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24.06.2019 22:17 Uhr
24.06.2019 17:14 Uhr

