14.03.2014

Swisscom

Netzzugang für Konkurrenz könnte günstiger werden

Bundesrat hat die Verordnung über Fernmeldedienste geändert.

Telekom-Kunden können sich vielleicht schon bald über tiefere Preise freuen. Grund sind neue Regeln für die Berechnung des Preises, den die Anbieter für den Zugang zum Netz der Swisscom zahlen müssen.

Diese werden mit einer Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste eingeführt, die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Basis für den Netzzugangs-Preis sind die Kosten, die ein neuer Telekom-Anbieter für den Bau eines Netzes aufwenden müsste.

Neue Berechnung für Zugangskosten
Heute geht die Kommunikationskommission (ComCom) dabei nicht mehr von einem Kupfernetz, sondern von einem Glasfasernetz aus. Mit der Verordnungsänderung legt der Bundesrat nun im Detail fest, wie die Zugangskosten zu berechnen sind, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.

Anders als bei den Leitungen geht man bei den dafür nötigen Kanalisationen nicht davon aus, dass diese neu erstellt würden; dass drei oder vier parallele Kanalisationsnetze verlegt würden, wäre weder wünschenswert noch realistisch. Bei der Preisberechnung dienen deshalb nicht die Kosten für den Neubau, sondern jene für Unterhalt und Ausbau als Basis.

Auswirkungen für Kunden wohl nur gering
Ausserdem wird mit der Verordnungsänderung unter anderem präzisiert, dass die Swisscom Zugangsprodukte anbieten muss, die es einem effizienten Anbieter erlauben, auf dem Endkundenmarkt Produkte zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.

Gemäss der Mitteilung könnten die neuen Regeln für die Preisberechnung mittelfristig zu etwas tieferen Zugangspreisen führen. Für die Kunden dürften die Auswirkungen aber nur gering sein. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juli in Kraft. (sda)


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