07.03.2017

Staatsarchiv

Per Mausklick durch historische Gesetze

Wer wissen möchte, wie «liederliche Weibspersonen» oder «Hochverräter» vor 200 Jahren im Kanton Zürich bestraft wurden, kann dies künftig im Internet erfahren. Sämtliche Erlasse seit 1803 wurden im Volltext online zugänglich gemacht.
Staatsarchiv: Per Mausklick durch historische Gesetze
Ab 1831 stimmte der Zürcher Kantonsrat über Begnadigungsgesuche bei Todesurteilen ab. Wer für die Begnadigung war, warf eine weisse Kugel in die Urne, wer dagegen war, eine schwarze. (Bilder: Staatsarchiv Zürich)

Das aufwändige Suchen in gedruckten Gesetzesbänden ist vorbei, schreibt das Staatsarchiv des Kantons Zürich in einer Mitteilung vom Dienstag. Neu lasse sich die zürcherische Gesetzgebung bequem bis in die Zeit Napoleons zurückverfolgen. Der französische Feldherr hatte den Zürchern 1803 die erste Verfassung diktiert.

Knapp 10’000 Rechtstexte aus der Zeit von 1803 bis 1998 wurden vom Staatsarchiv digitalisiert und im Volltext online gestellt. Seit 1999 wurde das gültige Recht ohnehin jeweils auch im Internet publiziert. Ältere Erlasse mussten davor in den gedruckten Bänden der «Offiziellen Sammlung» mühsam gesucht werden.

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Auf der Seite des Staatsarchives können Interessierte in den alten Gesetzestexten stöbern. Gesucht werden kann nach Stichworten, Volltexten oder auch Daten. Bei jedem Erlass sieht man auch, wie oft er geändert oder wann er aufgehoben wurde. Bei der Kantonsverfassung von 1869 sind beispielsweise rund 50 Änderungen dokumentiert.

In den alten Texten erfährt man beispielsweise, dass Mörder, Vergewaltiger, Diebe und Brandstifter gemäss Strafgesetzbuch von 1835 Tag und Nacht angekettet und zu schweren Arbeiten gezwungen wurden. «Liederliche Weibspersonen» wurden des Landes verwiesen. Und «Hochverrätern» drohte mitunter auch die Todesstrafe. (sda/cbe)

 


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