26.04.2021

Verein Netzcourage

Über tausend Anträge wegen Penisbildern

In wie vielen Fällen es tatsächlich zu einer Anzeige kam, war allerdings unklar. Der Verein Netzcourage will Frauen helfen, die auf digitalem Weg ungefragt ein Penisbild zugeschickt bekommen haben.
Verein Netzcourage: Über tausend Anträge wegen Penisbildern
Das ungefragte Versenden von Penisbildern fällt unter den Pornografie-Tatbestand von Art. 197 Abs. 2 StGB. (Bild: Pixabay.com/Niek Verlaan)

Über einen neuartigen Strafanzeigengenerator im Internet sind innerhalb eines Monats über tausend Anzeigen nach Belästigungen durch Penisbilder eingegangen. Mit dem vom Verein Netzcourage entwickelten Online-Formular können Frauen innert sechzig Sekunden eine Anzeige erstellen.

Im ersten Betriebsmonat gingen 1178 Anzeigen ein, wie Netzcourage-Geschäftsführerin Jolanda Spiess-Hegglin am Sonntag im Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte. Dies zeige, wie wichtig dieser Anzeigengenerator sei, erklärte sie.

Am meisten Anzeigen gingen den Angaben des Zentralschweizer Onlineportals Zentralplus zufolge aus dem Kanton Zürich ein, nämlich 211. Dahinter folgte die Waadt mit 197 Anzeigen und Basel-Stadt mit 89.

In wie vielen Fällen es tatsächlich zu einer Anzeige kam, war allerdings unklar. Das Online-Formular erstellt lediglich einen Strafantrag im PDF-Format. Damit dieser wirksam wird, müssen Betroffene diesen ausdrucken, unterschreiben und an die Staatsanwaltschaft des jeweiligen Kantons schicken.

Der Verein Netzcourage will mit dem Projekt #NetzPigCock Frauen helfen, die auf digitalem Weg ungefragt ein Penisbild zugeschickt bekommen haben. Wer ungefragt solche Bilder verschicke, erfülle den Pornografie-Tatbestand, erklärte die Organisation. Opfer solcher sexuellen Belästigungen können auf der Webseite netzpigcock.ch das Bildmaterial hochladen und einen Strafantrag generieren.

Bei der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA im März, ein vergleichbares Tool zur Erstellung einer Anzeige sei ihr nicht bekannt. Grundsätzlich könne man davon ausgehen, dass eine via einen solchen Generator erstellte Anzeige entgegengenommen werde. Das Tool scheine sicherzustellen, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind. Im Einzelfall müsse dies die zuständige Staatsanwaltschaft beurteilen. (sda/eh)

 

 



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