15.09.2011

Cyberkriminalität

Weitergabe von Passwörtern kommt Hacking gleich

Bundesrat ändert Gesetz.

Ab nächstem Jahr beteiligt sich die Schweiz stärker an der internationalen Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität. Der Bundesrat hat die nötigen Gesetzesänderungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt, wie das Bundesamt für Justiz am Donnerstag mitteilte. Die Anpassungen des Rechts waren nötig für die Ratifikation der Europaratskonvention über Cyberkriminalität. Es handelt sich um das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität. National- und Ständerat stimmten der Beteiligung der Schweiz zu.

Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers oder Hacking unter Strafe zu stellen. Die Vertragsstaaten müssen zudem Kinderpornografie sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet bestrafen. Die Umsetzung der Konvention erforderte in der Schweiz nur geringfügige Gesetzesänderungen. Neu kann bereits als Hacker bestraft werden, wer weiss oder annehmen muss, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Passwörter, Programme und anderen Daten für das illegale Eindringen in ein geschütztes Computersystemen verwendet werden sollen.

Im Rechtshilfegesetz wird neu verankert, dass in bestimmten Fällen Daten schon vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens für Ermittlungen an eine antragstellende Behörde auszuhändigen sind. Das Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität ist 2004 in Kraft getreten. (sda)



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