Am 5. Juni 2013 hat das Bundesgericht die Beschwerdebefugnis der beiden Schweizer Ticketvertriebsunternehmen Starticket und Ticketportal anerkannt. Damit wurde, gemäss einer Medienmitteilung vom Freitag, das ursprüngliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Der Fall um die Kooperationsvereinbarung zwischen der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich AG und die Ticketcorner AG muss nun vom Bundesverwaltungsgericht neu behandelt werden.
Die vom Hallenstadion und Ticketcorner getroffene Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass mindestens 50 Prozent aller Tickets für Veranstaltungen im Hallenstadion durch Ticketcorner vertrieben werden müssen. Diese "50 Prozent-Klausel" wirke sich nach den Erkenntnissen im Untersuchungsverfahren jedoch wie eine 100 Prozent-Klausel aus. Das bedeutet, dass Veranstalter zwar die Möglichkeit hätten, mehrere Unternehmen mit dem Ticketvertrieb für Veranstaltungen im Hallenstadion zu betrauen, davon jedoch regelmässig absehen.
Starticket und Ticketportal sind weiterhin zuversichtlich, dass Veranstalter zukünftig auch im Hallenstadion ihren bevorzugten Ticketingpartner frei wählen können. (pd)

