30.03.2007

Good News

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Gebühren der Kantonspolizei korrekt.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt darf von Konzertveranstaltern für ihre Dienste bei einem Grossanlass 2.40 Franken pro Zuschauer verlangen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Zürcher Good News Productions AG abgewiesen.

Die Kantonspolizei hatte von Good News für ihren Einsatz beim Simon & Garfunkel-Konzert von 2004 im St. Jakob-Park 2.40 Franken pro Zuschauer verlangt. Zusammen mit weiteren Gebühren belief sich die Gesamtrechnung auf rund 56'000 Franken. Der Konzertveranstalter verlangte eine Reduktion der Gebühr auf 1.20 Franken pro Zuschauer.

Die Basler Behörden und Gerichte blieben jedoch hart. Auch das Bundesgericht hat die Beschwerde der Zürcher Firma nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern besteht für die Pauschalgebühr von 2.40 Franken eine genügende gesetzliche Grundlage. Das festgelegte Kostendeckungsprinzip bilde eine ausreichende Schranke.

Die verlangte Gesamtgebühr liege denn auch klar unter dem veranschlagten Aufwand von 156'000 Franken. Allein der Umstand, dass die Zürcher Stadtpolizei für ein Konzert im Letzigrund offenbar nur 33'000 Franken verlangt habe, lasse nicht auf einen willkürlich hohen Polizeiaufwand in Basel schliessen.



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