22.04.2009

Glücksspiele im Internet

Bundesrat will Verbot lockern

Anbieter brauchen Konzession.

Glücksspiele im Internet sollen in der Schweiz künftig erlaubt sein, allerdings nur, wenn die Anbieter über eine Konzession verfügen. Der Bundesrat will das bestehende Verbot im Spielbankengesetz lockern, wie er am Mittwoch entschied.

Laut Bundesrat soll aber nur eine kleine Zahl von Konzession für Glücksspiele im Internet vergeben werden. Wer eine Zulassung erhält, soll sich an die selben strengen Auflagen halten müssen wie die Spielbanken. Illegale virtuelle Spiele sollen mit technischen Massnahmen wirkungsvoller als bisher eingeschränkt werden können.

Bei ihrem Entscheid stützte sich die Landesregierung auf einen Bericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Sie hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, Änderungen der Rechtsgrundlagen für Spielbanken vorzubereiten.

Zusätzliche Steuereinnahmen

Das gelockerte Glücksspiel-Verbot würde zusätzliche Steuereinnahmen generieren. Deren Umfang sei indes schwierig abzuschätzen, schreibt die Kommission. Entscheidend sind hier etwa das Modell für die zu erteilenden Konzessionen sowie deren Zahl und der gewählte Steuersatz.

Nach Schätzungen der ESBK dürften sich die Einnahmen zwischen mindestens 1 Million Franken und höchstens 26 Millionen Franken bewegen. Die ESBK gibt zu bedenken, dass für den noch jungen Markt der virtuellen Glücksspiele noch kaum Daten vorhanden seien.

Im Unterschied zu Glücksspielen dürfen heute Lotterien und Wetten im Internet angeboten werden. Mit einer Anpassung der Rechtsgrundlagen will der Bundesrat auch bei diesen Spielen dafür sorgen, dass illegale Angebote via elektronische Telekommunikationsmittel eingeschränkt werden.


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