Harddisc-Recorder und mp3-Player dürften bald teurer werden. Das Bundesgericht hat die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien gutgeheissen. Die Konsumentenorganisationen sind mit ihrer Beschwerde abgeblitzt. Sie konnten nicht belegen, dass sie die Interessen der Konsumenten im Zusammenhang mit der umstrittenen neuen Gebühr repräsentativ vertreten. Deshalb waren sie zum Verfahren vor der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten gar nicht erst zugelassen worden.
Bei den Konsumentenorganisationen ist die Enttäuschung nach dem Bundesgerichtsurteil gross. Nicht verstanden wird, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten wurde. Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist sowohl über das Urteil wie auch über die fehlende Legitimation als Beschwerdeführerin entrüstet.
Mit dem Urteil öffne das Bundesgericht Tür und Tor für Abgaben auf allen möglichen Geräten. Die Nichtzulassung der vier Schweizer Konsumentenorganisationen als Beschwerdeführerinnnen sei ein formalistischer Entscheid. Die Konsumenten müssten die Angaben bezahlen und hätten demnach auch das Recht mitzureden.
Sie sei vor allem enttäuscht, dass das Bundesgericht nicht anerkannt habe, dass die Konsumentenorganisationen die Konsumenten vertreten, sagte auch Fabiola Monigatti, die Geschäftsführerin des Konsumentenforums (kf). Es seien ja nicht Firmen, welche solche Geräte kaufen und benützen, sondern Jugendliche oder Erwachsene.
Die von Kulturschaffenden gebildete Organisation suisseculture hingegen begrüsst den Entscheid. Urheberinnen und Urheber müssten für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden - und zwar unabhängig von den jeweiligen technischen Speichermöglichkeiten, heisst es in einer Mitteilung von suisseculture.

