11.05.2024

ESC

Niederländer darf nicht an Finale teilnehmen

Die europäische Rundfunkunion EBU hat Joost Klein vom Finale des Eurovision Song Contest (ESC) ausgeschlossen. Grund seien Vorwürfe einer Frau aus dem ESC-Produktionsteam gegen den 26-jährigen Sänger.
ESC: Niederländer darf nicht an Finale teilnehmen
Wurde vom Gesangswettbewerb ausgeschlossen: der Niederländer Joost Klein. (Bild: Keystone/AP Photo/Martin Meissner)

Der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) hat nach dem Ausschluss des niederländischen Kandidaten Joost Klein vom Eurovision Song Contest (ESC) eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Rundfunkunion (EBU) eingereicht. Dies geschah kurz vor dem Start des Finales am Samstagabend auch im Namen des teilnehmenden niederländischen TV-Senders Avrotrots, wie niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete.

«Heute wurden wir über die Entscheidung der EBU informiert, die niederländische Delegation für die heutige ESC-Show in Malmö zu disqualifizieren. Im Namen von NPO und Avrotrots teilen wir hiermit offiziell mit, dass wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und starke Einwände haben», schrieb der Sender an den Organisator EBU. Inhaltliche Argumente für die Beschwerde wollte der NPO demnach später nachreichen.

Die EBU hatte den niederländischen Kandidaten am Samstag nach einem Vorfall am Donnerstag, zu dem die Polizei ermittelt, von dem Song Contest ausgeschlossen. Nach Darstellung von Avrotrots hängt der Vorfall mit von Joost unerwünschten Filmaufnahmen zusammen. Wegen dieser Aufnahmen habe Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte, ohne die Kamerafrau zu berühren. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.

Joost Klein äusserte sich zu dem Geschehen öffentlich zunächst nicht. Während des Songcontests teilte er auf seinem Instagram-Account allerdings einen Tierfilm mit Hunden, die wild herumspringen. (sda/dpa/cbe)


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