02.11.2026

SRF

Sender lässt Fall Hans Jucker aufarbeiten

Der 2011 verstorbene Sportreporter ist 1971 wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen verurteilt worden. Das Unternehmen klärt nun extern ab, wie das damalige Schweizer Fernsehen als Arbeitgeber damit umging.

Wie der Tages-Anzeiger am Montag berichtete, hat das Bezirksgericht Affoltern Hans Jucker im Mai 1971 zu acht Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Es ging um rund zwanzig Übergriffe auf fünf Jugendliche zwischen 1969 und 1971, einer von ihnen war jünger als 16. Der Sportreporter war von 1965 bis 2011 für das Schweizer Fernsehen tätig, die Taten fielen also in diese Zeit. Laut SRF stehen sie aber nicht im Zusammenhang mit seiner Arbeit.

Vom Urteil erfuhr Buchautor Willi Fegble bei den Recherchen für seine Biografie «Ich bin ein Unfall». Fegble wirft Jucker vor, ihn Anfang der 1970er-Jahre als 15-Jährigen im Landerziehungsheim Albisbrunn missbraucht zu haben. Dieser Vorwurf ist nicht Teil des Urteils.

Drei anonyme Zeitzeugen sagten gegenüber dem Tages-Anzeiger, die Verurteilung sei damals auch beim Schweizer Fernsehen bekannt gewesen. SRF gibt an, erst vor einigen Wochen davon erfahren zu haben. Ob und welche Hinweise damals vorlagen, lasse sich heute nicht mehr vollständig nachvollziehen, teilte der Sender der Zeitung mit.

In einer Medienmitteilung vom Montag kündigte SRF eine externe Aufarbeitung an. Wer sie durchführt und wann Ergebnisse vorliegen sollen, geht daraus nicht hervor. Noch 2025 hatte SRF Sport auf YouTube ein «Best of Hans Jucker» veröffentlicht. SRF hat solche Clips, die Jucker als Kommentator in den Mittelpunkt stellen, von den eigenen Plattformen und Kanälen entfernt und verzichtet künftig auf deren Publikation. Journalistische Archivbeiträge bleiben zugänglich. (nil)


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