04.05.2009

Nipplegate

Supreme Court hebt Freispruch für CBS auf

Janet Jacksons entblösste Brust sorgt immer noch für Wirbel.

Die entblösste Brust von US-Popstar Janet Jackson hat nun auch das Oberste Gericht der USA beschäftigt. Die neun Richter des ehrwürdigen Supreme Court in Washington hoben den Freispruch für den US-Fernsehsender CBS auf, auf dem die Brust live zu sehen war.

Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil hervor. Bei dem Skandalauftritt in der Halbzeitpause des US-Football-Finales 2004 hatte der Sänger Justin Timberlake seiner Duettpartnerin Jackson aus Versehen das Bustier heruntergerissen. Sekunden lang war darauf Jacksons nackte Brust zu sehen -- live übertragen von CBS und vor 90 Millionen Fernsehzuschauern.

Im Juli 2008 hatte ein Berufungsgericht in Philadelphia nach drei Jahren Verhandlung entschieden, der Sender sei frei von Schuld. CBS sei nicht für Jacksons Handeln verantwortlich. Die Obersten US-Richter wiesen nun das Berufungsgericht an, noch einmal prüfen, ob der Sender nicht doch ein Strafgeld hätte zahlen müssen.

Mit dem Urteil des Supreme Court geht das als "Nipplegate" bekannte juristische Hickhack in eine weitere Runde. In erster Instanz hatte die US-Medienaufsicht FCC gegen CBS eine Strafe in Höhe von 550'000 Dollar verhängt. Dagegen hatte sich der Sender zunächst erfolgreich gewehrt.

Das Urteil aus Philadelphia war jedoch der US-Regierung unter George W. Bush ein Dorn im Auge. Im Herbst 2008 rief diese das Oberste Gericht an und forderte eine Strafzahlung gegen den Sender. Jacksons "öffentliche Entblössung", die das grösste Publikum "in der Fernsehgeschichte" gehabt habe, falle unter das US-Verbot der Erregung öffentlichen Ärgernisses, argumentierte die Regierung damals. (sda)


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