07.12.2001

Kosovo-Plakat

Alle Angeklagten freigesprochen

"Als Abstimmungsplakat erkennbar".

Freisprüche für den Sekretär der SVP Stadt Zürich und neun weitere Angeklagte, die wegen Rassendiskriminierung in einer Abstimmungskampagne vor dem Bezirksgericht Zürich standen. Das Urteil wurde am Freitag eröffnet. Mit umstrittenen Plakaten und Inseraten hatte die SVP im Frühling 1998 eine Subvention von 50'000 Franken der Stadt Zürich für das Integrationsprojekt "Konktaktnetz für Kosovo-Albaner" der Caritas Zürich bekämpft. Die SVP gewann zwar die Abstimmung, die Kampagne aber hatte ein gerichtliches Nachspiel.

Wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm fand im November der Prozess gegen den Auftrag gebenden SVP-Parteisekretär Karl Schroeder, den Auftragnehmer des Werbebüros und den Grafiker der Plakate statt. Angeklagt waren auch die Verantwortlichen der Druckerei und der Plakatgesellschaft sowie die Inserate-Chefs diverser Quartierzeitungen und des Tages-Anzeigers. Die zehn Angeklagten wurden vom Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich freigesprochen und erhalten Prozessentschädigungen. Die Genugtuungsforderung des Kosovo-Albaners, der mit der Strafanzeige den Prozess anstrengte, wurde abgelehnt.

Nicht zu Hass gegen Kosovo-Albaner aufgerufen

Die Plakate und Inserate hätte nicht zu Hass oder Diskriminierung gegen Kosovo-Albaner aufgerufen, erklärte der Einzelrichter an der Urteilseröffnung. Ebensowenig bewirkten sie eine Herabsetzung der Kosovo-Albaner, die laut Richter als Ethnie im Sinne des Gesetzes zu betrachten seien. Dass die Plakate Betroffenheit auslösen können und dies auch getan haben, räumte er ein. Während "Kosovo-Albaner Nein" in Grossbuchstaben von den Plakaten prangte und in Inseraten stand, war "Kontaktnetz für" nur klein gedruckt. Die primäre Botschaft, so der Bezirksanwalt, hiess "Kosovo-Albaner Nein".

Als Abstimmungsplakat erkennbar

Diese Meinung teilte der Richter nicht: Der erste Blick falle zwar auf das grosse "Nein" und die Wortgruppe "Konkaktnetz für" sei kleiner geschrieben - aber sie sei klar erkennbar und lesbar. Das Plakat dürfe nicht - wie dies ein Gutachter getan habe - die drei Wortgruppen "Nein", "Kosovo-Albaner" und "Kontaktnetz für" einander gegenüberstellen, sondern den Text als ganzes und das SVP-Logo. "Und dann ist es klar als Abstimmungsplakat erkennbar", hielt der Richter fest.


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