05.06.2017

Eichhof

Brauerei zieht Werbung mit Ottmar Hitzfeld zurück

Der ehemalige Trainer der Schweizer Fussballnationalmannschaft hatte keine Kenntnis davon, dass er für ein Bier wirbt.
Eichhof: Brauerei zieht Werbung mit Ottmar Hitzfeld zurück
Beliebte Werbeperson: Ottmar Hitzfeld. (Bild: zVg.)

Ottmar Hitzfeld, ehemaliger Trainer der Schweizer Fussball Nationalmannschaft, hat für eine bekannte Zentralschweizer Biermarke geworben – ohne dass er davon Kenntnis hatte. Dies schreibt die aktuelle «Schweiz am Wochenende». Mittlerweile hat die Brauerei die Werbung wieder zurückgezogen.

Bei der Lancierung ihres Biers Retro setzte die Brauerei Eichhof auf das Lebensgefühl von einst. «Das Bier aus der Zeit, als Fussballer noch echte Wellen schlugen», hiess es auf der vom Unternehmen verbreiteten Social-Media-Werbung. Auf dem Bild sind der junge Hitzfeld und andere ehemalige Fussballspieler zu erkennen.

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Bild: Screenshot «Schweiz am Wochenende»/Instagram

Von der «Schweiz am Wochenende» auf den Werbe-Coup angesprochen, weiss der 68-Jährige nichts davon. Bei Heineken Schweiz, dem Unternehmen, welchem die Brauerei Eichhof angehört, heisst es gegenüber der Zeitung: «Wir haben dieses Bild auf der im Copyright vermerkten Plattform gefunden, das Copyright angefragt, keine Antwort erhalten und das Bild in einem einmaligen Post verwendet.» Keiner der abgebildeten Spieler sei angefragt oder dafür bezahlt worden. «Der Prozess ist nicht 100%ig richtig gelaufen, deshalb entfernen wir den Post wieder», wird Unternehmenssprecher Urs Frei im Artikel zitiert.

«Einverständnis der Abgebildeten einholen»

Sollten Hitzfeld oder einer der anderen ehemaligen Spieler klagen, so könnte dies die Brauerei teuer zu stehen kommen. «Bei Werbung mit historischen Bildern ist nicht nur das Urheberrecht zu klären, sondern auch das Einverständnis der Abgebildeten einzuholen. Die abgebildeten Personen müssen damit einverstanden sein, dass mit ihrem Bild Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung gemacht wird», wird Rechtsanwälting Rena Zulauf, Lehrbeauftragte für Medien- und Kommunikationsrecht an verschiedenen Hochschulen, in der Zeitung zitiert. Hitzfeld könne eine Genugtuungszahlung von einigen wenigen tausend Franken einfordern. Die Geltendmachung einer Gewinnabschöpfung sei möglich, wenn er darlege, dass wegen seines Bildes Eichhof den Gewinn beim Verkauf von Eichhof Retro steigern konnte, so Zulauf. (lom)



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