22.01.2020

Verwechslungsgefahr

Gericht verbietet Tina-Turner-Plakat

Die Sängerin hat ein Verfahren gegen einen Tourveranstalter gewonnen. Sie störte sich an ihrer Doppelgängerin.
Verwechslungsgefahr: Gericht verbietet Tina-Turner-Plakat
Stellt im Musical Tina Turner dar: Dorothea «Coco» Fletcher. (Bild: Cofo Entertainment)

Tina Turner hat vor Gericht ein Klageverfahren gegen einen bayerischen Tourveranstalter gewonnen. Das Werbeplakat für die Show «Simply The Best – Die Tina Turner Story» dürfe so nicht mehr verwendet werden, entschied am Mittwoch das Landgericht Köln.

Die Verwendung des Namens Tina Turner zusammen mit dem Bild einer Doppelgängerin könne fälschlich den Eindruck vermitteln, dass die echte Sängerin an dem Musical mitwirke oder sogar selbst auftrete. «Die beklagte Firma hat nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen», stellte das Gericht in einer Medienmitteilung klar.

Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau hatte argumentiert, die «‹Tina Turner Story› sei schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden, und noch nie habe sich ein Zuschauer hinterher darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner gesehen habe. Das hatte das Gericht aber nicht überzeugt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden. (sda/dpa/cbe)

 



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