04.12.2001

VgT-Werbespot

Keine Ausstrahlung trotz Strassburger Urteil

Schweizer Fernsehen argumentiert mit Veralterung.

Obwohl der Verein gegen Tierfabriken (VgT) mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchkam, strahlt das Schweizer Fernsehen einen Werbespot nicht aus. Der Spot aus dem Jahr 1994 sei veraltet. Die angeprangerte Schweinehaltung sei unterdessen geändert worden, der 60-sekündige Werbespot entspreche nicht mehr den Tatsachen, hiess es bei der für die Werbung am Schweizer Fernsehen zuständigen publisuisse auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Peter Kaufmann, bei dem Unternehmen für PR und Sponsorin zuständig, sagte, die publisuisse habe den Spot im Oktober unter anderem dem Bundesamt für Veterinärwesen vorgelegt. Dessen Befund sei für die Ablehnung entscheidend gewesen. Dem VgT habe man angeboten, den Spot zu aktualisieren.

Kein Vorspann mit Zensur-Anklage

Die publisuisse will zudem auch den vom VgT verfassten Textvorspann nicht senden. In ihm wollte der VgT festhalten, dass der Spot vom Fernsehen zensuriert worden war. Medienminister Moritz Leuenberger und das Bundesgericht hätten die Zensur später abgesegnet. Damit hätten diese Instanzen und Personen die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt, wollte der VgT festgehalten wissen. Tatsächlich gab der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg dem VgT in dieser Sache Recht.

Kaufmann verteidigte die Ablehnung des Vorspanns unter Hinweis auf die Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Man wolle in einer vom Schweizer Fernsehen ausgestrahlten Sendung die SRG SSR idée suisse nicht beschuldigen und müsse dies auch nicht tun. Die publisuisse sei nicht verpflichtet, alle angebotenen Inhalte zu publizieren.

Wieder durch alle Instanzen

Wegen der neuerlichen Nichtausstrahlung will der VgT wiederum durch alle Instanzen gehen. Am Samstag kündigte der Verein Verwaltungsbeschwerde beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) an. Der Werbespot-Streit des VgT schwelt seit 1994. Die damalige publisuisse-Vorgängerin AG für das Werbefernsehen hatte die Ausstrahlung abgelehnt. Der Spot sei politisch und damit von Gesetzes wegen den Printmedien vorbehalten.


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