20.03.2018

Tabakwerbung

Kommunikation Schweiz lehnt Initiative ab

Die Initianten würden mit dem Volksbegehren über das «Ziel hinausschiessen», schreibt der Dachverband.

Die am Dienstag lancierte Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» schiesst nach Ansicht von KS/CS Kommunikation Schweiz «weit über das Ziel hinaus». Dies schreibt die Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation in einer Mitteilung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen habe zweifellos erste Priorität. Der Dachverband der kom­mer­ziellen Kommunikation unterstützt deshalb sowohl das Mindestalter 18 Jahre für den Kauf von Tabakprodukten durch Jugendliche als auch das Verbot, Tabakwerbung an Minderjährige zu richten, heisst es weiter.

Weiterführende Werberestriktionen lehnt die Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation als nicht zielführend ab. Sie würden über das Ziel hinausschiessen und öffneten zusätzlichen Verboten – zum Beispiel bei fett-, zucker- und salzhalti­gen Lebensmitteln – Tür und Tor. Im bereits stark regulierten Markt würden neue Werbe­verbote keinerlei Garantie bieten, dass weniger junge Menschen zur Zigarette greifen. Dass die Initiative die laufenden parlamentarischen Beratungen des neuen Tabakproduktegesetzes ausser Acht lässt, zeigt zudem nach Ansicht von KS/CS Kommunikation Schweiz wenig demokratisches Verständnis der Initianten.

Das Parlament hat 2016 bei der Beratung des ersten Entwurfs zum neuen Tabakprodukte­gesetz (TabPG) eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass ein neuer Vorschlag keine wei­teren Werbeeinschränkungen enthalten soll. Unverständlicherweise habe der Bundesrat im zweiten Vorentwurf trotzdem neue Werbeverbote integriert, schreibt die Organisation. KS/CS Kommunikation Schweiz verlangt deshalb, den entsprechenden Artikel 17 Abs. 2 ersatzlos zu streichen. Genauso wie Artikel 19, der den Kanto­nen die Kompetenz einzuräumen soll, in eigener Regie strengere Werbevorschriften zu erlassen.

Das verkehre nicht nur den Willen des Parlaments in sein Gegenteil, sondern gefährde auch Rechtssicherheit, Rechtseinheit­lichkeit und Gleichbehandlung. Natur­gemäss halte sich kommerzielle Kommunikation nicht an Kantonsgrenzen.

Im Rahmen ihrer Selbstregulierung hat die Tabakindustrie bereits vor Jahren Massnahmen ergriffen, die weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen. Etliche davon wie die Grösse der Warnhinweise auf den Packungen werden von einem Grossteil der Kon­sumentinnen und Konsumenten heute als gesetzliche Vorgaben wahrgenommen. Das zeige, dass diese Selbstregulierung wirkungsvoll sei, so der Dachverband. Vor diesem Hintergrund mache es keinen Sinn, die entsprechenden Richtlinien in einem Gesetz zu zementieren. Zumal der Bundesrat wie die EU und die OECD angesichts der überlasteten Gerichte Selbstregulie­run­gen und die aussergerichtliche Streitbeilegung fördern würden. (pd/wid)


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