16.10.2002

Lauterkeitskommission

Migros muss Werbeaussagen korrigieren

Konsumentenschutz-Beschwerde Recht gegeben.

Die Migros muss in ihren Werbeaussagen für die 7-Punkte-Fleisch-Garantie zurückbuchstabieren. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat einer Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in weiten Teilen recht gegeben. Die SKS hatte Anfang Sommer gegen die Migros Beschwerde eingereicht. Der orange Riese wirbt damit, dass die Tiere in ihrem 7-Punkte-Fleisch-Programm Zugang zu frischem Trinkwasser hätten. Gemäss Recherchen der Tierschutzvereinigung Vier Pfoten gilt dies aber nicht für die Kälber. Unter diesen Bedingungen könnten die Werbeaussagen der Migros für dieses Programm nicht korrekt sein, argumentierte die SKS.


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