09.03.2004

Lauterkeitskommission

Persilschein für Allianz gegen Werbeverbote

Einmal nicht zuständig -- einmal Beschwerde abgelehnt.

Ende letzten Jahres sind zwei Beschwerden gegen eine Kampagne der "Allianz gegen Werbeverbote" bei der Lauterkeitskommisson eingereicht worden. Die eine richtete sich gegen einen Spot, der im Fernsehen DRS zu sehen gewesen war, die andere gegen Anzeigen in der Presse.

Die erste Klage stellte fest, dass die TV-Spots der Allianz gegen Werbeverbote einen politischen Inhalt hätten, und da politische Werbung am TV gemäss RTVG verboten ist, unrechtmässig ausgestrahlt worden seien. Die Erste Kammer der Lauterkeitskommission nahm die Beschwerde im Februar entgegen und stellte fest, dass nicht der Inhalt der Kampagne, sondern deren Ausstrahlung am TV gerügt worden war. Da dies eine medienpolitische, nicht eine lauterkeitsrechtliche Frage ist, für deren Beurteilung die Lauterkeitskommission nicht zuständig sei, wurde auf diese Beschwerde gar nicht eingetreten.

Im zweiten Fall richtete sich die Beschwerde gegen Zeitungsinserate derselben Kampagne. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Anzeigen seien irreführend, da sie den Eindruck erweckten, es gehe um allgemeine Werbeverbote, dabei seien nur Suchtmittel betroffen.


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