Ein urinierendes Baby in der Werbung zu zeigen, verletzt dessen Persönlichkeitsrechte, auch wenn die Eltern ihr Einverständnis gegeben haben. Das entschied die zweite Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) in einer Sitzung von Mitte Mai.
Im beanstandeten Werbeplakat warb ein Männermode-Label mit einem nackten männlichen Baby, das einen perfekt gekleideten Geschäftsmann in hohem Bogen anpinkelt. In einer Beschwerde wurde diese Darstellung als erniedrigend und pornografisch beanstandet.

Die SLK erklärte in einer Mitteilung vom Dienstag, dass eine pornografische Darstellung zwar nicht vorliege, jedoch die Intimsphäre des Babys im Werbesujet eindeutig verletzt werde. Dieser Verstoss wiege schwerer als die Einwilligung der Eltern, ihr Kind in diesem Werbespot zu zeigen. Die Würde des Babys sei ein "nicht vertretbarer Kern" des Persönlichkeitsrechts, so die Lauterkeitskommission. Sie hiess die Beschwerde gut. (sda)
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