Nicht an der Allianz beteiligte Medienhäuser, der Verband Schweizer Medien und weitere Verbände werden gegen die Verfügung des UVEK und des BAKOM vor Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.
Die Gegner des Joint Ventures lehnen zudem die am Donnerstag von der Partnern der Werbe-Allianz veröffentlichten Grundsätze der Vermarktung entschieden ab. Der Verband Schweizer Medien reagiert mit einem Sechs-Punkte-Katalog mit Gründen, die aus der Sicht unabhängiger Medien gegen das Joint Venture sprechen:
1. Der Entscheid des UVEK zur Gründung des neues Werbevermarktungs-Joint-Venture ist noch nicht rechtskräftig
Mehrere unabhängige Medienunternehmen, der Verband «Schweizer Medien» und weitere Verbände werden dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Der Entscheid ist aus ihrer Sicht rechtswidrig. Den unabhängigen Medienunternehmen wurden verfassungswidrig wesentliche Grundlagen vorenthalten und sie wurden rechtswidrig vom Verfahren ausgeschlossen.
2. Für das Kernprodukt des Joint-Ventures, namentlich zielgerichtete Werbung in den Programmen der SRG, fehlt die rechtliche Grundlage
Die SRG darf gemäss Entscheid des BAKOM keine zielgerichtete Werbung ausstrahlen und dafür auch keine Daten sammeln. Die publizierten Grundsätze zeigen, dass Swisscom, SRG und Ringier dieses Verbot in keiner Weise ernst nehmen und ohne gesetzliche Grundlage Fakten schaffen.
3. Die Werbeeinahmen der SRG wachsen seit Jahren, diejenigen der privaten Medien sind rückläufig
Ob der SRG trotz des geltenden Online-Werbeverbotes neue Formen der Kommerzialisierung erlaubt werden sollen, muss aus Sicht des Verbandes «Schweizer Medien» das Parlament beurteilen, bevor der Bundesrat über ein Konzessionsänderungsgesuch entscheiden kann. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Einnahmen der SRG seit Jahren wachsen während die Werbeeinnahmen der privaten Medien rückläufig sind.
4. Entgegen der Aussage der Mitglieder des Joint-Ventures gibt es keinen diskriminierungsfreien Zugang für unabhängige Medienanbieter
Das Werbevermarktungs-Joint-Venture ist ein gewinnorientiertes Unternehmen. Die heute publizierten Grundsätze machen klar: eine Beteiligung am Joint-Venture ist ausgeschlossen, möglich sind lediglich Kundenverhältnisse gegen eine Vermittlungskommission. Die unabhängigen Schweizer Medienunternehmen können es sich nicht leisten, Marge an Swisscom, SRG und Ringier abzugeben.
5. Strategische Abhängigkeit
Übertragen die unabhängigen Schweizer Medienunternehmen dem marktdominierenden Joint-Venture die Vermarktung ihrer Werbeplätze und die Produktentwicklung, begeben sie sich in eine strategische Abhängigkeit von Swisscom, SRG und Ringier. Diese Abhängigkeit von der staatlich kontrollierten Swisscom und der gebührenfinanzierten SRG, die den grössten Vermarkter der Schweiz aufbauen wollen, lehnt der Verband «Schweizer Medien» ab.
6. Verlust der Medienvielfalt
Die Vermarktung eines wesentlichen Teils des Schweizer Werbeinventars durch staatlich kontrollierte Unternehmen führt zu einer massiven Medienkonzentration und einem Verlust der Medienvielfalt in der Schweiz. (pd)
Bild: Keystone
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04.03.2016 17:04 Uhr
04.03.2016 16:58 Uhr


