Die Schweizer Werbung SW hat in einer 22seitigen Vernehmlassung zum neuen Radio- und Fernesehgesetz die nicht immer kongruenten Vorstellungen der in ihr organisierten Hauptgruppen (Auftraggeber, Berater und Medienanbieter) auf eine gemeinsame Basis gebracht.
Weitgehende Einigkeit besteht bei der SW betreffend Kritik an der Regelungsdichte der Vorlage: Statt eines schlanken und überschaubaren Gesetzes vermittle die Vorlage den Eindruck eines Inventars aller denkbar möglichen Regelungen im Radio- und TV-Bereich. Eine dermassen einlässliche Reglementierung verhindere die angestrebte Liberalisierung im Privatbereich ebenso wie sie die SRG in ihrer Entfaltung einschränkt. Die Schaffung neuer, selbständiger Kommissionen und Ombudsstellen und die Gründung von Beiräten betrachtet die SW als ein Verkennen der Zeichen der Zeit.
Unbestritten ist der Vorschlag des dualen Systems: Der Service Public auf nationaler Ebene sei durch die SRG sicherzustellen, und diese ist entsprechend zu entschädigen. Allerdings folge das Gesetz dieser Idee nicht vorbehaltlos. Zwar werde versucht, den status quo der SRG trotz zusätzlicher, wenig praktikabler Einschränkungen zu sichern, gleichzeitig aber seien die Vorschläge zum Ausgleich für die Privaten ungenügend.
Asymmetrische Werbeordnung
Auch eine weitgehende Liberalisierung werde jedoch eine weitere Unterstützung der Privaten nötig machen, indem ihnen neben Finanzhilfe zur Deckung der Basiskosten eine möglichst grosse Werbe- und Programmfreiheit einzuräumen sei. Diese müsse den Privaten in Form einer quantitativen, asymmetrischen Werbeordnung gewisse Vorteile gewähren.
Eine markante Einschränkung der Werbemöglichkeiten bei der SRG sei freilich zu vermeiden, sie hätte weniger die Verlagerung der Werbegelder zu Schweizer Sendern zur Folge, als vielmehr das Abwandern zu ausländischen Stationen, die in der Schweiz konsumiert werden, wie die SW weiter schreibt.
Liberalisierung der Werbung
Eine qualitative Einschränkung der Werbung kommt für die SW nicht in Frage; es könne nicht Sache des Radio- und Fernsehgesetzes sein, in diesem Bereich über Werbeverbote Einfluss zu nehmen. Auch nicht gegenüber der SRG. Es sei vielmehr eine Liberalisierung anzustreben, welche die bestehende Diskriminierung etwa der schweizerischen Wein- und Bier-Produzenten und der einheimischen Sendeanstalten beseitige. Es bestehe kein Grund, im Radio- und TV-Gesetz über die präzisen Verbote der Spezialgesetze (Alkoholgesetz, Lebensmittelverordnung) hinauszugehen.
Überflüssige Bestimmungen

