27.06.2002

SW Workshop

Wie man sich öffentliche Budgets sichert

Unbedingt Handelsamtsblatt lesen!

Der Leiter des Kompetenzzentrums für das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes, Fabio Bossi, hat im Workshop "Öffentliche Werbebudgets zu vergeben" vom Mittwoch das Vergabeverfahren des Bundes sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen erläutert. Es sei kein Buch mit sieben Siegeln, meinte der Fürsprecher, sondern vielmehr ein Marktplatz an dem man sich bei richtigem Vorgehen durchaus bedienen könne. Grundlage für die Vergabe von öffentlichen Geldern seien das WTO sowie seit dem 1. Juni das Bilaterale Abkommen mit der EU.

Anhand einer Kampagne für das Berufsmilitär, zeigte Bossi welche Verfahren bei der Vergabe von Werbung und PR zur Anwendung kämen. Je nach Höhe des Budgets seien offene, selektive, freihändige oder Einladungsverfahren angezeigt. Im Gegensatz zur Vergabe im privaten Bereich ist bei öffentlichen Etats ein ausgesprochen strenges Auswahlverfahren vorgegeben. Wer Formfehler begeht, Fristen versäumt oder die nötigen Eignungskriterien nicht erfüllt, fällt sofort aus dem Anwärterkreis. Dafür haben abgewiesene Agenturen unter gewissen Bedingungen ein Rekursrecht.

Der Zürcher Rechtsanwalt Matthias Hauser zeigte anhand praktischer Vorschläge, wie man vorgehen soll, wenn man sich für öffentliche Mandate interessiert. Als erstes riet er den Werbern das Schweizerische Handelsamtsblatt zu lesen. Dort nimmt der Bund nämlich die Ausschreibung fürall seine Kommunikationsmandate vor. Zudem riet er, sich peinlich genau an die Vergabeordnungen zu halten. Heikel sei auch die Beteiligung an einer Vorbefassung (Grobkostenrechnung, Vorstudien), weil diese in den meisten Kantonen und im Bund zum Ausschluss aus der Hauptevaluation zur Folge hätte. Maurer verteilte Checklisten, welche es einfacher machen soll, sich um öffentliche Mandate zu bewerben. (Piero Schäfer)


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