18.12.2002

"Kosovo-Albaner - Nein"-Plakat

Zürcher Obergericht bestätigt Freisprüche

"Abstimmungskämpfe dürfen auch etwas plakativ sein".

Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch den Freispruch des früheren Stadtzürcher SVP-Parteisekretärs Karl Schroeder sowie eines Werbers und eines Grafikers im Zusammenhang mit SVP-Abstimmungswerbung bestätigt. Sie hätten sich mit Plakaten und Inseraten zur Stadtzürcher Abstimmung über das Kontaktnetz für Kosovo-Albaner nicht wegen Rassendiskriminierung schuldig gemacht, befand das Gericht. Vor einem Jahr kam das Bezirksgericht Zürich zum gleichen Schluss.

Nach Ansicht des Rechtsvertreters des Klägers, eines Kosovo-Albaners, war mit den Abstimmungs-Werbemitteln der SVP bewusst die Botschaft "Kosovo-Albaner Nein" transportiert worden. Die vorangestellte Zeile "Kontaktnetz für" war nur kleingedruckt. Mit den umstrittenen Plakaten und Inseraten hatte die SVP im Frühling 1998 eine Subvention von 50'000 Franken der Stadt Zürch für ein Integrationsprojekt der Caritas Zürich - erfolgreich - bekämpft.

Als Abstimmungswerbung erkennbar

Mit der Abstimmungswerbung ist nach Ansicht des Obergerichts nicht zu Hass gegen Kosovo-Albaner aufgerufen worden. Es habe sich auch nicht um eine "hetzerische Äusserung" gehandelt. Die in verschiedenen Schriftgrössen gehaltenen Begriffe "Kontaktnetz für" "Kosovo-Albaner" und "Nein" hätten eine gut lesbare Einheit gebildet. Zudem seien die Plakate und Inserate durch ein deutlich sichtbares SVP-Signet klar als Abstimmungswerbung erkennbar gewesen und zwar auch für politisch nicht Interessierte und Nicht-Zürcher.


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