Aargauer Apotheken und Drogerien werben für Lebensmittelprodukte wie Tee mit unerlaubten Gesundheitsanpreisungen. Bei der Kontrolle von zehn Apotheken und Drogerien ist das Amt für Verbraucherschutz ausschliesslich auf schwarze Schafe gestossen. Alle vier kontrollierten Apotheken und sechs Drogerien wurden wegen unerlaubter Anpreisungen beanstandet, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2009 des Amtes für Verbraucherschutz hervorgeht.
In den meisten Fällen habe es sich um Hinweise gehandelt, die einem Lebensmittel Eigenschaften wie Vorbeugung, der Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben hätten. Anpreisungen solcher Art auf der Verpackung oder entsprechende Werbung seien verboten. Aus dem gleichen Grund wurden auch diverse Teesorten wie Grüntee gemängelt. Bei der Zusammensetzung von Kräuterteemischungen seien zudem Pflanzen verwendet worden, die nicht als Lebensmittel zulässig seien. Gegen das Lebensmittelgesetz verstiessen neun von zehn kontrollierten Betriebe auch, weil sie Werbung für Säuglingsanfangsnahrung machten. Dies sei seit 2008 verboten. Das Ziel sei, dass die Mütter nicht vom Stillen abgehalten würden.
Vermeintliche Schnäppchen im Ausverkauf
Oft über den Tisch gezogen werden die Konsumenten im Ausverkauf. Drei Viertel der kontrollierten 46 Kleider-, Elektronik- oder Sportläden täuschten im Ausverkauf bei den Vergleichspreisen. Beim preiswerten Angebot handelte es sich nämlich um kein wirkliches Schnäppchen. Viele Betriebe hätten sich jedoch uneinsichtig gezeigt und änderten ihre Praxis nicht, hält das Amt für Verbraucherschutz fest. Zwei gleiche Kontrollen in den Vorjahren ergaben ein gleiches Ergebnis. (sda)

