07.12.2004

Nestlé

Altersheim verliert Berufung vor Bundegericht

Markenname darf nicht verwendet werden.

Die Bezeichnung "Nestlé" gilt als berühmte Marke. Der Nahrungsmittelkonzern kann sich damit gegen jegliche Verwendung seines Namens durch Dritte zur Wehr setzen. Das Bundesgericht hat die Berufung eines Waadtländer Altersheims abgewiesen.

Das Altersheim "Boas-EMS Clos Nestlé SA" steht in Bercher VD nahe dem Gelände der ersten Nestlé-Fabrik überhaupt. Im Juli 2003 untersagte das Waadtländer Kantonsgericht dem Heim auf Klage des Nahrungsmittelmultis jegliche weitere Verwendung der Bezeichnung "Nestlé".


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen