Falls das Parlament nicht korrigierend eingreift, gelten Senf und Mayonnaise von Thomy, Basler Läckerli und die Eierteigwaren aus der Migros unter Umständen bald nicht mehr als Schweizer Produkte, obwohl sie zu 100 Prozent hier hergestellt werden. Die Swissness-Vorlage schreibt nämlich vor, dass nur noch Lebensmittel mit der Schweizer Herkunft werben dürfen, die gewichtsmässig aus 80 Prozent Schweizer Rohstoffen bestehen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn es die Zutaten in der Schweiz gar nicht gibt - oder wenn ein Engpass besteht. Keine Antwort gibt Vorlage auf die Frage, was mit den Rohstoffen ist, die hierzulande zwar angebaut werden, aber in ungenügender Menge.
Beim Läckerli Huus herrscht deshalb Verunsicherung: "Darf der Biscuit-Weizen weiterhin aus dem Ausland kommen oder müssen wir für unsere Produkte in Zukunft ausschliesslich Mehl aus Schweizer Getreide verwenden - auch wenn es die für uns erforderlichen Eigenschaften nicht abdeckt?", fragt Läckerli-Huus-Chefin Miriam Blocher gegenüber der Zeitung "Sonntag". Das gleiche Problem zeigt sich bei den Haselnüssen, ein wichtiger Bestandteil im Läckerli. "Wir sind auf eine standardisierte Qualität angewiesen, das heisst, Farbe und Geschmack müssen immer gleich sein." Es sei fraglich, ob sie die traditionellen Produkte weiterhin mit ihrer Schweizer Herkunft bewerben dürfen. Weiter stört sich Blocher an der Sonderregel für Nahrungsmittelhersteller: "Im Vergleich zu Uhren, Pharma und anderen Schweizer Industrieprodukten werden die Lebensmittel in der Vorlage stark diskriminiert, gelten doch für sie andere Kriterien." Bei diesen muss nur 60 Prozent des Werts schweizerisch sein. Doch auch dort ist man nicht glücklich über die Vorlage. Gewerbsverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler fordert: "Die Vorlage muss zur Überarbeitung zurück an den Bundesrat".

