Ein Landwirtschaftsprodukt mit der Bezeichnung "Berg" soll tatsächlich aus einer Bergregion kommen. Zusammen mit andern agrarpolitischen Anpassungen hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die dies sicherstellt. Die Bezeichnung "Bergprodukt" (z.B. Bergkäse) ist nur noch zugelassen, wenn die Rohstoffe aus der Bergregion stammen und auch dort oder in angrenzenden Gemeinden verarbeitet werden. Bei einer Verarbeitung ausserhalb der Bergregion darf nur auf die Herkunft der Rohstoffe hingewiesen werden.
Kommentar wird gesendet...
KOMMENTARE
Kommentarfunktion wurde geschlossen

