28.11.2007

Bundesrat

Besserer Schutz für "Schweiz" und Schweizerkreuz

Missbräuche sollen härter bestraft werden.

Der Bundesrat will Im In- und Ausland die Bezeichnung "Schweiz" und das Schweizerkreuz besser schützen. Zudem sollen präzisere Regelungen rund um die Bezeichnung "Schweiz" und das Schweizerkreuz zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen. Dies sind die Hauptziele des Gesetzgebungsprojekts "Swissness". Am Mittwoch hat die Landesregierung dazu die Vernehmlassung eröffnet.

Damit eine Ware als aus der Schweiz stammend gilt, soll der schweizerische Anteil an den Herstellungskosten mindestens 60 Prozent betragen. Bundesrat Christoph Blocher sagte vor den Medien, darin seien auch die Forschungs- und Entwicklungskosten inbegriffen, nicht jedoch die Marketingkosten. Für jede Warenkategorie wird spezifisch festgelegt, was für ein Bezug zwischen dem Produkt und dem Herkunftsort bestehen muss. So kann der unterschiedlichen Produktionsweise der verschiedenen Waren Rechnung getragen werden.

Missbrauchsfälle werden härter bestraft

Obendrein sollen neue Instrumente den Schutz der Herkunftsangaben in der Schweiz und im Ausland verstärken: Bei Missbräuchen namentlich der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes im Inland soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum Strafanzeige einreichen und sich am Verfahren beteiligen können.

Bei Missbräuchen im Ausland können Branchen oder Unternehmen ebenfalls rechtliche Schritte anstrengen. "Das ist neu und sehr wichtig", sagte Blocher. Es drohen Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren und Bussen von mehr als einer Million Franken. Herkunftsangaben, die auf einen geografischen Ursprung hinweisen, der für eine besondere Qualität, den Ruf oder eine andere Eigenschaft der Ware ursächlich ist (geografische Angaben), sollen neu auch für nicht-landwirtschaftliche Waren in ein Register aufgenommen werden können.

Solche geografische Angaben sowie Ursprungsbezeichnungen sollen unter strengen Voraussetzungen als Garantie- oder Kollektivmarken in das Markenregister eintragen werden können. Mit der Aufnahme in ein Register wird es den am betreffenden Zeichen Berechtigten erleichtert, auch im Ausland Schutz zu erlangen und diesen durchzusetzen.

Wappen ist nicht gleich Fahne

Der Revisionsentwurf des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen sieht vor, dass das Schweizer Wappen, das Schweizerkreuz in einem Wappenschild, der Eidgenossenschaft vorbehalten ist. Es darf nur von dieser selbst oder von ihren Einheiten verwendet werden. Die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz hingegen dürfen von allen gebraucht werden, wenn das bezeichnete Produkt tatsächlich aus der Schweiz stammt. Dies gilt neu nicht nur für Dienstleistungen, sondern auch für Waren. Neu wird im Übrigen sogar das Rot des Wappens und der Fahne genau definiert.

Immer mehr Unternehmen verwenden gemäss Bundesrat für ihre Waren und Dienstleistungen Bezeichnungen wie "Schweiz", "Schweizer Qualität", "Made in Switzerland" sowie das Schweizerkreuz. Damit häuften sich auch die Fälle von missbräuchlicher Verwendung. Gleichzeitig trage die heutige Gesetzgebung der wirtschaftlichen Realität zu wenig Rechnung und vermag nicht mehr zu befriedigen: Ausser für Uhren bestünden keine klaren Kriterien dafür, wann die Bezeichnung "Schweiz" auf einer Ware angebracht werden darf. (sda)


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