13.09.2004

"Emmentaler"

Bezeichnung wird geschützt

64 Einsprachen gegen die Registrierung aus dem In- und Ausland.

"Emmentaler" wird in der Schweiz zur geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) für Käse. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die verbliebenen Einsprachen gegen den Registereintrag des grosslöchrigen Käses abgewiesen. Damit der Eintrag erfolgen könne, müsse aber erst die 30-tägige Rekursfrist abgewartet werden, sagte Manfred Bötsch, Direktor des BLW, am Montag vor den Medien in Bern. Von insgesamt 64 Einsprachen gegen die Registrierung aus dem In- und Ausland wurden 47 zurückgezogen.

Mit dem Registereintrag schützt das BLW die Tradition und die Qualität von Emmentaler Käse in der Schweiz. Fortan werden sich Käsereien, die Emmentaler herstellen, an das Pflichtenheft für die Herstellung halten müssen. So darf Emmentaler AOC (Appellation d'origine contrôlée) nur aus Rohmilch ohne Zusatzstoffe hergestellt werden. Die verarbeitete Milch darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Reifeprozess muss sodann mindestens vier Monate dauern.

Die Einhaltung der Bestimmungen werden vom Sortenverband Emmentaler Switzerland überprüft. Eine unabhängige Stelle zertifiziert dazu die Käsereien. Die Qualität der Nahrungsmittel im Verkauf wird zudem von den Kantonschemikern sichergestellt. Neben den Vorschriften bei der Herstellung gibt es auch Gebietsvorschriften: Es dürfen nur Käsereien in bestimmten Gebieten Emmentaler produzieren. Die rund 270 berechtigten Käsereien liegen vorwiegend in den Kantonen Bern, Luzern, Thurgau und St. Gallen.

Die Ziele der geschützten Ursprungsbezeichnung sind nach Angaben des stellvertretenden Direktors des Bundesamtes für Landwirtschaft, Jacques Chavaz, neben der Transparenz über die Herkunft eines Produkts auch die Erhaltung der Strukturen. Für die Produktion von Emmentaler ist der Registereintrag deshalb von besonderer Bedeutung. Emmentaler ist der am meisten produzierte Käse in der Schweiz. Gemäss den Angaben der Sortenorganisation Emmentaler Switzerland ist die Zahl der Emmental-Käsereien in den fünf Jahren bis 2003 stetig zurückgegangen, von 519 Betrieben auf 274.

Im gleichen Zeitraum nahm die Jahresproduktion von 44'101 Tonnen auf 32'365 ab. Von der Jahresproduktion 2003 gingen 85 Prozent ins Ausland. Der Entscheid des BLW hat vorerst nur Auswirkungen im Inland. Es ist wie bis anhin nicht verboten, in Deutschland Emmentaler zu produzieren. Weiterhin müssen ausländische Produzenten dem Käsenamen die Herkunft beistellen, also zum Beispiel "Allgäuer Emmentaler".


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