03.12.2004

Duftmarketing

Bundesrat interveniert nicht

Beduftung zur Anregung der Kauflust immer häufiger eingesetzt.

Der Bundesrat sieht keinen Anlass, wegen des Duftmarketings in den Geschäften gesetzgeberisch tätig zu werden. Eine Deklarationspflicht wäre unverhältnismässig, und für den Schutz der Konsumenten vor Täuschung sei gesorgt.

Immer häufiger werde versucht, mit einer nicht bewusst wahrnehmbaren Beduftung des Raumes auf das Unterbewusstsein der Konsumenten einzuwirken und eine positive Kaufstimmung hervorzurufen, schreibt Nationalrätin Hildegard Fässler (SP/SG) in einer Anfrage.

Die von Fässler angeregte Deklarationspflicht wäre nach Ansicht des Bundesrates unverhältnismässig. Wenn schon müssten ihr auch andere Marketingformen wie eine spezielle Beleuchtung oder das Abspielen von Musik unterstellt werden. Das vorteilhafte Präsentieren von Waren falle aber unter die Wirtschaftsfreiheit.

Auch aus gesundheitlichen Gründen dränge sich eine Deklarationspflicht nicht auf, hält die Landesregierung fest. Von Chemikalien zur Raumbeduftung gehe nach heutiger Kenntnis weder ein akutes noch ein chronisches Gesundheitsrisiko aus.


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