04.05.2007

Bundesgericht

Exklusiver Markenschutz für "Bugatti"

Zu Gunsten von Luxemburger Firma entschieden.

Eine Westschweizer Firma darf laut Bundesgericht nicht vom Glanz des Namens "Bugatti" profitieren. Ein angeblicher Sohn des legendären Autobauers Ettore Bugatti hatte ihr erlaubt, den Namen in ihrer Firmenbezeichnung sowie als Marke zu verwenden. Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht zu Gunsten der Gesellschaft Bugatti International SA in Luxemburg entschieden. Sie ist seit Jahren Inhaberin der Marken "Bugatti" und "Ettore Bugatti", unter denen Lizenznehmer diverse Luxusartikel vertreiben.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte im vergangenen Mai auf Klage der Luxemburger Firma die entsprechenden Markeneintragungen der Schweizer Gesellschaft für nichtig erklärt. Zudem wurde sie verpflichtet, "Bugatti" aus ihrem Firmennamen zu entfernen. Zu Recht, wie nun in letzter Instanz das Bundesgericht entschieden hat. Laut den Lausanner Richtern handelt es sich bei "Bugatti" um eine berühmte Marke. Als solche könne sie Exklusivität beanspruchen, die sich nicht nur auf den Autosektor, sondern auf alle Waren- und Dienstleistungskategorien erstrecke.


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