30.05.2014

Fussball-WM

FIFA darf für Public Viewing in der Schweiz nichts kassieren

Richtlinien des Verbandes haben für Schweizer Wirte keine Gültigkeit.

Während der Fussball-WM in Brasilien geniessen Veranstalter von Public Viewing in der Schweiz ein besonderes Privileg: Die Richtlinien des Weltfussballverbandes FIFA haben für sie keine Gültigkeit. Das freut insbesondere die Wirte.

Die Schweiz sei erfreulicherweise ein Sonderfall, teilt der Verband für Hotellerie und Restauration GastroSuisse auf Anfrage mit. Nicht nur sind die Richtlinien der FIFA ungültig. Auch dürfe die FIFA weder bei der Werbung oder beim Sponsoring noch beim Angebot oder beim Ausschank Einschränkungen geltend machen.

Dieser Sonderfall ist das Ergebnis eines langjährigen Rechtsstreits. Diesen hatte zwar der Europäische Fussballverband UEFA ausgefochten, doch das Resultat gilt auch für den Weltfussballverband FIFA.

Rechtsstreit mit UEFA
Die UEFA hatte anlässlich der Fussballeuropameisterschaft 2008 auf ihrer eigenen Lizenz für Übertragungen auf Leinwände von über 3 Metern Diagonale beharrt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch, dass die UEFA die Veranstalter von Public Viewing nicht zur Kasse bitten darf. Die UEFA reichte dagegen beim Bundesgericht Beschwerde zunächst ein, zog diese jedoch im Oktober 2013 wieder zurück.

Nach Beendigung des "UEFA-Verfahrens" sei die Rechtslage nun endgültig klar, freut sich GastroSuisse. Die Situation in der Schweiz sei wohl einzigartig und "für unsere Branche insbesondere mit Blick in die Zukunft von grosser Bedeutung", heisst es in einem Newsletter von GastroSuisse von Ende letzten Jahres.

Trotzdem erwartet die FIFA von allen Public-Viewing-Veranstaltungen in der Schweiz, dass diese in Übereinstimmung mit den FIFA-Richtlinien durchgeführt werden, wie ein Sprecher des Weltfussballverbandes bekannt gab. Die FIFA sei der Meinung, dass die Veranstalter und Eigentümer der entsprechenden Ausstrahlungsrechte das letzte Wort über die Nutzung von solchen Übertragungsrechten haben sollten.

Lizenz bei SUISA
Ganz ohne Lizenz geht es jedoch auch in der Schweiz nicht: Wer in seinem Restaurant, Hotel, Vereinslokal oder auf einem anderen öffentlich zugänglichen Platz seinen Gästen die Möglichkeit gibt, das Fussballturnier zu sehen, muss eine Lizenz bei der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, erwerben.

Gebühren fallen je nach Grösse des Bildschirms an. Misst dieser in der Diagonalen unter drei Metern, muss nichts bezahlt werden - sofern der Veranstalter bereits Billag-Kunde für den Fernsehempfang ist. Bei grösseren Modellen müssen die Veranstalter zwischen 312 Franken und 1248 Franken hinblättern, um alle Spiele zeigen zu dürfen. Verlangen sie Eintritt, sind die Gebühren doppelt so hoch. (sda)


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