14.11.2001

"Raclette du Valais"

Gesuch um Registrierung als geschützte Ursprungsbezeichnung

Walliser Milchverband will Bezeichnung schützen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird am Donnerstag das Gesuch um Registrierung der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) für "Raclette du Valais" im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Der Walliser Milchverband ersuchte um den Schutz dieser Bezeichnung. Durch das veröffentlichte Eintragungsgesuch soll der Gebrauch des Begriffs "Raclette" auf die im Kanton Wallis produzierten Käse beschränkt werden, welche die Bedingungen des Pflichtenhefts "Raclette du Valais" erfüllen.

Der Raclette du Valais ist ein aus Vollmilch hergestellter Rohmilchkäse. Die Gewohnheit, den Käse zu braten und zu schaben ist im Wallis seit dem 16. Jahrhundert nachgewiesen. Der Name "Raclette" wurde 1874 erstmals schriftlich erwähnt, war jedoch bereits lange vorher im lokalen Dialekt üblich. Heute ist "Raclette du Valais" eines der wichtigsten Erzeugnisse aus der Region. Er wird nicht nur geschmolzen sondern auch als Schnittkäse gegessen.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die traditionellen Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche müssen öffentlich aufgelegt werden. Binnen einer Frist von drei Monaten haben Personen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können, und die Kantone die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.


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