Mit seinem Vorgehen gegen den Online-Dienst Google Street View hat der Eidgenössische Datenschützer im vergangenen Jahr Aufsehen erregt. Das Internet wird Hanspeter Thür auch weiterhin beschäftigen. "Es vergeht kaum ein Monat, ohne dass uns die Internetgiganten mit neuen Dienstleistungen beglücken", sagte Thür am Montag bei der Präsentation seines Jahresberichts in Bern. Gratis sei die Nutzung dieser Dienstleistungen nicht, gibt der Datenschützer zu bedenken: "Die Nutzer bezahlen mit ihren persönlichen Daten."
Die Auswertung der Daten ist für die Anbieter eine Goldgrube. Angesichts dieser Entwicklungen sei nicht nur der Datenschutz, sondern die Gesellschaft insgesamt gefordert, sagte Thür. Dies heisst für ihn auch, dass die Gesetze verschärft werden müssen. Bei der Revision des Datenschutzgesetzes, die derzeit in Vorbereitung ist, sollen die Anbieter strenger in die Pflicht genommen werden. Thür möchte ihnen Grundeinstellungen vorschreiben, die dem Nutzer möglichst viel Schutz bieten. Heute müssten sich die Nutzer aktiv um Schutz bemühen, kritiert er.
Der Datenschützer appelliert aber auch an die Selbstverantwortung und empfiehlt allen Usern, das Kleingedruckte zu lesen. Die Nutzer müssten sich vor Augen führen, dass die von ihnen preisgegebenen persönlichen Informationen Geld wert seien. Auch müssten sie wissen, dass sie keine Informationen über Freunde und Bekannte - zum Beispiel Fotos von Familienfesten oder Betriebsausflügen - ohne Einwilligung aller Beteiligten aufs Netz schalten dürften, schreibt Thür im Bericht.
Die Nutzer müssten aber in die Lage versetzt werden, diese Verantwortung wahrnehmen zu können. Hier seien vor allem die Medien und die Schulen gefordert, sagte Thür. Im vergangenen Jahr wurde auch er auf diesem Gebiet tätig: Die Sensibilisierung von Jugendlichen gehörte zu den Schwerpunkten des Datenschützers und seiner Mitarbeitenden. Sie liessen ein Lehrmittel entwickeln und besuchten Schulen. "Wir haben festgestellt, dass die Jugendlichen durchaus empfänglich sind für solche Informationen", sagte Thür. "Es ist nicht so, dass der jungen Generation der Schutz der Privatsphäre egal ist."
Die Haltung von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, der in einem Interview sagte, für ihn sei die Privatsphäre nicht mehr zeitgemäss, sei noch nicht mehrheitsfähig, schreibt Thür im Bericht - "hoffentlich noch lange nicht". Der Datenschützer lässt keinen Zweifel daran, dass er weiterhin für den Persönlichkeitsschutz im Internet kämpfen will. Im Fall von Google Street View erwirkte er, dass in der Schweiz vorerst keine weiteren Kamerafahrten durchgeführt werden.
Weil Google verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes ablehnte, klagte der Datenschützer vor Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil fällt eventuell noch in diesem Jahr. Der Entscheid werde auch für andere Anbieter von Internetdienstleistungen ein Massstab sein, schreibt Thür. Neben Google beschäftigte den Datenschützer unter anderem die Forderung nach einem Online-Pranger für Autoraser. Er bezweifelt die präventive Wirkung eines solchen Instruments. Weiter traf Thür Abklärungen bei einem Gentestanbieter und beurteilte die Rechtmässigkeit von Videoaufnahmen mittels Drohnen. Einen Überblick über alle Tätigkeiten gibt der am Montag veröffentlichte 17. Jahresbericht. (sda)

