Eine Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes hat dem Schweizer Nahrungsmittel-Konzern Nestlé die Markenregistrierung des Slogans "Have a Break" untersagt. Dieser Versuch wurde laut Wall Street Journal gemeinhin als Test gesehen, wenn es um den markenrechtlichen Schutz von Werbe-Claims geht.
Der Schokoladehersteller benützt diese Phrase für die Promotion des Schokoriegels "Kit Kat" in Grossbritannien. Nestl_ meint darin: "Have a Break. Have a Kit Kat". "Kit Kat" und "Have a Kit Kat" sind in UK bereits markenrechtlich geschützt.
Die Generalanwältin Juliane Kokott begründet das abgewiesene Ansuchen von Nestlé damit, dass der durchschnittliche Konsument die Phrase "Have a Break" nicht mit "Have a Kit Kat" vervollständigen würde. Somit unterscheide sich "Have a Break" nur unzureichend, um zur Marke zugerechnet zu werden. Kokott ist zwar nur eine Generalanwältin des Gerichtshofes, deren Aussagen wird jedoch in 80 Prozent aller Fälle Folge geleistet.

