28.01.2005

Nestlé

"Have a Break" nicht ausreichend markentypisch

Claim kann voraussichtlich nicht geschützt werden.

Eine Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes hat dem Schweizer Nahrungsmittel-Konzern Nestlé die Markenregistrierung des Slogans "Have a Break" untersagt. Dieser Versuch wurde laut Wall Street Journal gemeinhin als Test gesehen, wenn es um den markenrechtlichen Schutz von Werbe-Claims geht.

Der Schokoladehersteller benützt diese Phrase für die Promotion des Schokoriegels "Kit Kat" in Grossbritannien. Nestl_ meint darin: "Have a Break. Have a Kit Kat". "Kit Kat" und "Have a Kit Kat" sind in UK bereits markenrechtlich geschützt.

Die Generalanwältin Juliane Kokott begründet das abgewiesene Ansuchen von Nestlé damit, dass der durchschnittliche Konsument die Phrase "Have a Break" nicht mit "Have a Kit Kat" vervollständigen würde. Somit unterscheide sich "Have a Break" nur unzureichend, um zur Marke zugerechnet zu werden. Kokott ist zwar nur eine Generalanwältin des Gerichtshofes, deren Aussagen wird jedoch in 80 Prozent aller Fälle Folge geleistet.


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