Die Pharmaunternehmen dürfen aufgrund der Bestimmungen im Heilmittelgesetz rezeptpflichtige Medikamente nicht in Publikumsmedien bewerben. Seit dem 1. Januar 2007 müssen sich die Pharmahersteller auch im Internet an diese Regel halten. Die Branche sträubt sich aber dagegen, wie die Handelszeitung berichtet.
Ihren Widerstand begründen die Pharmaunternehmen damit, dass die Abgrenzung zwischen Information und Werbung nicht immer klar sei. Weiter machen sie einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Firmen geltend, die auf ihren Webseiten weiterhin werben dürfen.
Dass von Swissmedic verlangte System mit Passwortschutz, das nur noch Fachpersonen Zugriff auf weitergehende Informationen über ein Medikament erlauben soll, verursache zudem hohe Einführungskosten. Novartis schätzt diese laut Handelszeitung auf 40'000 Franken. Dazu kämen jährlich Aufwendungen von bis zu 100'000 Franken.
Auch bei den Verbänden Interpharma und Vips stösst der Passwortschutz nicht auf Begeisterung. Die Behörde habe weit über das Ziel hinausgeschossen, sagt Sandra Meier von der Interpharma-Geschäftsleitung in der Handelszeitung. Vips-Geschäftsführer Walter P. Hölzle argumentiert, dass die Problematik dubioser Gesundheitsinformationen im Internet nicht durch eine nationale Zensur gelöst werden.

