Das Verteidigungsdepartement (VBS) wollte verhindern, dass ein Kalender, auf dem Frauen im Kampfanzug und viel Haut nackter posieren, unter dem Namen "Army Calendar" erscheinen darf. Das Kreisgericht Bern-Laupen teilte die Auffassung des VBS nicht: Es entschied, dass der Herausgeber Markus Kohler den Kalender unter diesem Namen produzieren dürfe.
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