Oval mit kreisrunder Delle obendrauf - für diese Form ist das Karamellbonbon "Werther's Original" weltbekannt, doch einzigartig ist sie nach Überzeugung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg nicht.
Für Form und Verpackung der Bonbons gebe es keinen Markenschutz, urteilte das Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Es bestätigte damit ein Urteil des europäischen Gerichts Erster Instanz vom November 2004. Die Form unterscheide sich nicht ausreichend von der anderer Bonbons, hiess es zur Begründung.
Die August Storck KG in Berlin hatte 1998 beim europäischen Markenamt Markenschutz für die Form ihrer weltweit vertriebenen Karamellen beantragt und zudem das Foto eines eingewickelten Bonbons als Bildmarke eingereicht. Die Europa-Behörde im spanischen Alicante lehnte jedoch beide Anträge ab.

