03.10.2007

Lindt & Sprüngli

Kein Markenschutz für Lindor-Kugeln

Bundesgericht weist Beschwerde der Schokoladenfabrik ab.

Lindt & Sprüngli kann die Form seiner roten und blauen Lindor-Kugeln nicht als Marke schützen lassen. Laut Bundesgericht muss die Herstellung kugelförmiger Süssigkeiten in Wickelverpackung auch der Konkurrenz erlaubt sein.

Lindt & Sprüngli hatte beim Institut für geistiges Eigentum Markenschutz für die Form seiner in Cellophanpapier eingewickelten Lindor-Kugeln beantragt. Das Gesuch wurde abgewiesen, was vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Nun hat auch das Bundesgericht die Beschwerde des Schokoladen-Herstellers abgewiesen.

Laut den Lausanner Richtern ist die Einwicklung als Verpackung für kleine Süssigkeiten typisch und wird vom Publikum auch erwartet. Die Form der beiden Wickelenden mache das Wesen solcher Waren aus. Ihr markenrechtlicher Schutz würde zur Monopolisierung von in dieser Form verpackten Süssigkeiten führen. Dies wäre gemäss Bundesgericht mit dem Zweck des Markenschutzes unvereinbar. (sda)


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