Ende Januar hat das Konsumentenforum eine Umfrage durchgeführt. Demnach liegt unerwünschte Werbung auf Platz drei auf dem Sorgenbarometer der Konsumenten. Die Konsumentenschützerin Jacqueline Bachmann sagt im Gespräch mit dem Tages-Anzeiger (TA), sie stelle fest, dass das Telefonmarketing die Leute zunehmend nerve. Auch Personen, die einen Stern im Telefonbuch eintragen lassen, bekommen unangenehme Anrufe. Der Stern bedeutet, dass diejenige Person keine unerwünschte Werbung möchte. Er kann kostenlos bei Directories beantragt werden. Zusätzlich kann man sich auf der Robinson-Liste des Schweizer Direktmarketing-Verbands eintragen lassen.
Laut TA ignorieren viele Firmen diesen Eintrag. Auch die Swisscom Directories, die die Telefonbücher betreibt, ist nicht erfreut. Die Leute glaubten gemäss Martin Lüthi, Pressesprecher Swisscom Directories, die Swisscom verkaufe ihre Einträge an Adresshändler weiter. Doch die Adressen kommen aus anderen Verzeichnissen. Für Direktmarketing-Firmen sind vor allem Adressen interessant, die zusätzliche Informationen enthalten. Solche Zusätze erhebt die Swisscom nicht.
Gemäss TA kann auch der Direktmarketing-Verband wenig gegen die Werbeflut ausrichten. Es gibt zwar einen Ehrenkodex, an den sich die Mitglieder halten sollen. Doch Christian Altenburger, Geschäftsführer des Direktmarketing-Verbands sieht das Problem bei den kleineren Agenturen, die dem Verband nicht angeschlossen sind. Der Umsatz der Direktmarketingbranche in der Schweiz liegt bei rund 3.5 Milliarden Franken. Da der Verkauf an der Haustüre am Kommen sei, habe der Verband nun einen Ehrenkodex für Direct Sales ausgearbeitet. Der Vorstand habe diesen bereits genehmigt, die Mitglieder sollten dies Ende April tun.
Grössere Werbeflut wegen Internettelefonie
Mit der Internettelefonie droht gemäss TA noch eine grössere Werbewelle. Unternehmen werden automatische Botschaften an Tausende Telefone senden. Das revidierte Fernmeldegesetz, das nächstes Jahr in Kraft tritt, beinhaltet einen Schutz gegen Massenwerbung. Am Telefon oder im Internet ist nur zulässig, wenn der Kunde zuvor seine Einwilligung gegeben hat. Persönliche Anrufe gehören nicht dazu. Caroline Sauser vom Bakom glaubt, dass darum die Abgrenzung schwierig sein wird. Zudem können ausländische Firmen, die übers Internet agieren, oft nicht lokalisiert und darum nicht eingeklagt werden können.
Aus diesem Grund würden die Konsumentenberatungsstellen den gesetzlichen Schutz gerne ausbauen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kann momentan nur gegen Schweizer Firmen vorgehen, die im Ausland Kunden belästigen und so dem Ansehen der Schweizer Wirtschaft schaden. Der Bundesrat hat Ende Jahr eine Gesetzesvorlage abgelehnt, die das Klagerecht im Inland ermöglicht hätte.

