Nestlé hat mit der Markeneintragung des Werbeslogans "c'est bon la vie" unlauteren Wettbewerb betrieben. Das Bundesgericht hat einer Freiburger Biscuitfirma Recht gegeben und die Registrierung für nichtig erklärt. Die Freiburger Firma Biscuits Bossy verwendet seit Jahrzehnten den Werbeslogan "Biscuits c'est bon la vie" zur Vermarktung ihres Gebäcks. Der Spruch ziert das Firmenpapier und die Fassade des Firmensitzes. Im Juni 2000 bemerkte der Patron, dass Nestlé seit einiger Zeit mit "Nestlé c'est bon la vie" warb.
Er schrieb dem übermächtigen Konkurrenten in Vevey deshalb einen Brief und informierte ihn darüber, dass der fragliche Slogan sein geistiges Eigentum sei. Nestlé fakelte nicht lange und liess zwei Tage nach Erhalt des Schreibens "Nestlé, c'est bon la vie" und "c'est bon la vie" als Marken eintragen. Die Freiburger Firma klagte dagegen zunächst erfolglos vor der Waadtländer Justiz. Das Bundesgericht hat die Berufung von Biscuit Bossy nun teilweise gutgeheissen, die beiden Markenregistrierungen von Nestlé für nichtig erklärt und das Institut für geistiges Eigentum angewiesen, die Eintragungen zu löschen.

