Kurz vor Weihnachen hat ein langer Rechtsstreit um goldene Schokoladen-Osterhasen vor dem Frankfurter Oberlandesgericht ein Ende gefunden. Wie die beklagte Firma Riegelein am Donnerstag mitteilte, siegte sie. Die Richter hätten die Position des Familienunternehmens gegen den Schweizer Schokoladehersteller Lindt & Sprüngli gestützt und Riegelein in den wesentlichen Punkten Recht gegeben.
Lindt & Sprüngli hatte vor sechs Jahren per Gerichtsurteil erreichen wollen, dass Riegelein und andere Hersteller ihre sitzenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Nach Auffassung von Lindt & Sprüngli bestand Verwechslungsgefahr mit ihrem "Goldhasen". Diesen hatte Lindt 2000 als Marke schützen lassen.
Die Goldhasen stelle Riegelein seit rund 50 Jahren her, teilte das Unternehmen mit. Sehr ähnliche Ausführungen hätten diverse Firmen seit Jahrzehnten im Sortiment. Lindt & Sprüngli sei nicht Erfinder dieser Hasen. Die Verpackung in Goldfolie sei absolut üblich. Viele Produzenten hätten sich bereits dem Druck der Schweizer gebeugt und die Schokoladentiere aus dem Sortiment genommen. Riegelein habe sich gewehrt und Recht bekommen.
Die Richter hätten bestätigt, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden Hasen in Goldfolie mit aufgedruckter braun-roter Schleife von Riegelein und dem Goldhasen von Lindt mit rotem Halsband und Glöckchen bestehe. In Österreich und der Schweiz hatte Lindt & Sprüngli den Angaben zufolge bereits ähnliche Prozesse verloren. (sda)

