Nächster Streich im Osterhasen-Streit: Vor Gericht hat der österreichische Familienbetrieb Hauswirth gegen den Schweizer Schokolade-Konzern Lindt & Sprüngli einen Teilerfolg erzielt. Das Handelsgericht Wien wies in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Unterlassungsklage von Lindt & Sprüngli gegen Hauswirth ab, die auf eine Einstellung der Produktion des Schokohasen in Goldfolie abzielte. Die Schweizer wollen gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Seit 2004 -- damals flatterte Hauswirth eine einstweilige Verfügung ins Haus -- liegen die beiden Schokoladehersteller im Clinch.Der goldene Osterhase mit der roten Schleife von Lindt & Sprüngli ist als Gemeinschaftsmarke seit dem Jahr 2000 geschützt. Bereits zuvor ist der Schweizer Schokoladenhersteller gegen Plagiate vorgegangen.
Im Urteil wird ausführlich auf die Entwicklung der Schoko-Osterhasenproduktion eingegangen: Schokolade-Osterhasen würden in Österreich und Deutschland "zumindest seit den dreissiger Jahren" erzeugt und verkauft. Im Hinblick auf die Folie wird festgestellt, dass insgesamt rund 400 Varianten im Gebrauch seien.

