23.03.2010

Google

Markenrechtsstreit gegen Louis Vuitton gewonnen

Letztes Wort jedoch noch nicht gesprochen.

Der Internetkonzern Google haftet nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht grundsätzlich für Markenrechtsverstösse seiner Werbekunden. Der französische Luxusgüterkonzern Louis Vuitton (LVMH) verlor am Dienstag vor dem Luxemburger Gericht gegen das US-Unternehmen und seine französische Tochter. Google sei nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn seine Werbekunden für bezahlte Anzeigen die Markennamen ihrer Konkurrenten nutzen, um sie auf eigene Angebotsseiten zu locken.

Der Streit drehte sich im wesentlichen um Googles Angebot "Adwords". Dabei können Kunden ihre Anzeigen an die Schlagwortsuche eines Nutzers koppeln. Dabei zeigt die Internetsuchmaschine neben der Ergebnisliste relevanter Webseiten noch bezahlte Anzeigen an, etwa für Online-Shops. LVMH und drei weitere Kläger hatten argumentiert, Rivalen würden damit die Sucher von ihren Seiten weglocken. Mitunter würden auch Produktfälschungen feilgeboten.

"Google hat nicht gegen Markenrecht verstossen, indem es Werbekunden erlaubte, die Namen von Handelsmarken als Schlagworte zu erwerben", urteilte das Gericht. Das Unternehmen sei jedoch verpflichtet, die Anzeigen zu entfernen oder die Verbindung zu dem Angebot zu entfernen, wenn es von dessen Rechtswidrigkeit erfahre. Der EuGH mahnte zugleich Internetwerber, sie dürften bei Google keine Anzeigen schalten, auf denen der Waren- oder Dienstleistungsanbieter verschleiert sei.

Google macht praktisch seinen gesamten Jahresumsatz von 24 Milliarden Euro mit Werbung, legt allerdings nicht offen, wie viel davon auf das "Adwords"-Angebot entfällt. Das letzte Wort im konkreten Fall hat allerdings der französische Kassationsgerichtshof, der beim EuGH um Rechtsauskunft gebeten hatte. Vor dem EuGH klagen derzeit fünf Markeninhaber gegen Werbetreibende. In den USA sind acht Fälle anhängig, in den die Parteien um den Verkauf von Marken-Schlagworten streiten. (sda)


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