20.06.2006

Alkoholprävention

Mineralölbranche startet Sensibilisierungskampagne

"Alkohol für die Party - bei uns nur mit Ausweis!"

In Tankstellenshops soll das Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche konsequenter umgesetzt werden. Die Mineralölbranche startet -- vorerst als Pilotprojekt im Kanton Zürich -- eine Sensibilisierungskampagne.

"Alkohol für die Party - bei uns nur mit Ausweis!" steht auf den aufgehängten Plakaten im Tankstellenshop. Mit Flyern und dem Slogan "Helft uns dabei" appelliert die Erdöl-Vereinigung zudem an die Mithilfe der Jugendlichen. Die Jugendlichen sollen nachvollziehen können, dass es auch in ihrem Interesse ist, sich auszuweisen, sagte Rolf Hartl, Geschäftsführer der Erdöl-Vereinigung, am Dienstag vor den Medien in Zürich.

Aber auch dem Verkaufspersonal sollen mit der angelaufenen Kampagne die Vorschriften - Bier und Wein ab 16 Jahren, Alcopops und Spirituosen ab 18 Jahren - in Erinnerung gerufen werden. Zudem soll es angehalten werden, nach dem Ausweis zu verlangen und das Alter zu kontrollieren.

Viermal jährlich Testkäufe

Neben Plakaten und Flyern wird die Erdöl-Vereinigung zur Kontrolle viermal jährlich Testkäufe organisieren. Die Ergebnisse will sie dann branchenintern offen legen. Bei solchen Testkäufen kamen im Frühjahr 2006 etwa drei von fünf Jugendlichen zu Alkohol, obwohl sie zu jung waren. Mit der angelaufenen Kampagne sollen höchstens zwei von fünf Jugendlichen unerlaubt Alkohol kaufen können, wie Hartl weiter sagte.

Laut Hartl ist es dann Sache der einzelnen Unternehmen, bei Missständen weitere Konsequenzen zu ziehen. So hat etwa eine der Benzingesellschaften mit ihren Tankstellen-Betreibern die Vereinbarung getroffen, nach einer schriftlichen Verwarnung im Wiederholungsfall den Stationsvertrag zu kündigen. Ähnliches soll auch für das Verkaufspersonal gelten.

Hinter der Kampagne steht die gesamte Mineralölbranche: Damit werde verhindert, dass Jugendliche auf andere Tankstellenshops ausweichen können, sagte Ralph Stalder, Vorstands-Mitglied der Erdöl-Vereinigung. Dabei gehe es auch um betriebswirtschaftliche Überlegungen.

Keine weiteren Verbote

Auch will die Branche weitere gesetzliche Einschränkungen überflüssig machen, wie Hartl weiter sagte. So ist in den Kantonen Genf, Jura und Waadt der Alkoholverkauf in Tankstellenshops verboten. In Freiburg und Basel-Landschaft ist das Verbot auf Spirituosen und Alcopops beschränkt. Solche Verbote sind gemäss Hartl aber diskriminierend und sachlich ungerechtfertigt. Es werde eine Ungleichbehandlung mit anderen Verkaufspunkten geschaffen.


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