Schweizer Nahrungsmittel sollen damit gekennzeichnet werden dürfen, dass sie in Sachen Sicherheit, Ökologie oder Tierschutz strengeren Normen genügen müssen als Importprodukte. Der Nationalrat hat diese Positivdeklaration gesetzlich verankert.
Mit 143 zu 0 Stimmen hiess die grosse Kammer die Vorlage gut, die ihre Wirtschaftskommission (WAK) nach der Überweisung einer Initiative des inzwischen aus dem Rat ausgeschiedenen Melchior Ehrler (CVP/AG) ausgearbeitet hatte. Die Schweizer Landwirtschaft soll in den liberalisierten Märkten ihre Wettbewerbsvorteile nutzen können.
Rechtslage geklärt
Nach der Lebensmittelgesetzgebung ist es zwar heute schon erlaubt, auf Produktionsverfahren und Gesetzesnormen hinzuweisen. Hingegen ist das Ausloben von Eigenschaften verboten, die alle andern vergleichbaren Lebensmittel auch aufweisen. Dazu gehört der Hinweis darauf, dass ein Produkt den bestehenden gesetzlichen Anforderungen genügt. In der Praxis ist es nun aber schwierig, die verbotenen Hinweise von jenen Angaben zu unterscheiden, die für die Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich einen Informationsgewinn bringen. Die heutige Rechtslage lässt viel Raum zur Interpretation. Mit der Aufnahme der Positivdeklaration ins Landwirtschaftsgesetz soll sie nun geklärt werden.
Eine Selbstverständlichkeit

